Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Grundsätzliches
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Aufträge, Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen des Fotografen.
- Mit Annahme eines Angebots oder mit der Entgegennahme des Bildmaterials gelten diese Bedingungen als vereinbart.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt werden.
- Die AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
- Für Mitteilungen und Vereinbarungen zwischen Fotografen und Kunde gelten als zulässige Medien insbesondere WhatsApp, E-Mail und Brief.
- Fotos, auf denen Personen eindeutig erkennbar sind, dürfen vom Fotografen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der abgebildeten Person(en) veröffentlicht werden. Diese Verpflichtung ergibt sich bereits aus den Bestimmungen der DSGVO und wird hiermit ergänzend in den AGB klargestellt.
II. Durchführung von Aufträgen
- Vereinbarte Termine sind bindend.
- Digitale Daten und Negative können für einen Zeitraum von ca. zehn Jahren aufbewahrt werden, ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
- Beanstandungen müssen innerhalb von sechs Tagen nach Übergabe schriftlich erfolgen. Danach gilt die Arbeit als ordnungsgemäß abgenommen.
- Alle erstellten Aufnahmen sind urheberrechtlich geschützte Werke.
- Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das gelieferte Bildmaterial Eigentum des Fotografen.
- Es gelten die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Preise. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
III. Überlassenes Bildmaterial
- Diese AGB gelten für sämtliches Bildmaterial, unabhängig von Entstehungsform oder Technik.
- Das Material ist urheberrechtlich geschützt.
- Gestaltungsvorschläge oder Konzepte des Fotografen gelten als eigenständige Leistungen und sind entsprechend zu vergüten.
- Auch im Falle von Schadensersatz bleibt das Bildmaterial Eigentum des Fotografen.
- Reklamationen zum Inhalt oder Zustand des Materials sind innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt mitzuteilen.
IV. Nutzungsrechte
- Mit Übergabe erwirbt der Kunde in der Regel nur ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten privaten Zweck.
- Erweiterte Nutzungsrechte (z. B. exklusive, zeitlich oder räumlich unbegrenzte Rechte) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
-
Jede Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus
ist honorarpflichtig und nur mit vorheriger Zustimmung des
Fotografen zulässig. Dazu zählen insbesondere:
- Zweitverwertungen oder -veröffentlichungen (z. B. in Broschüren, Sammelwerken oder Werbematerialien),
- jegliche Bearbeitung oder Umgestaltung,
- Speicherung auf Datenträgern jeglicher Art,
- Nutzung im Internet oder in Datenbanken,
- Weitergabe an Dritte.
- Veränderungen des Bildmaterials (z. B. Montagen, Composings) sind nur nach schriftlicher Genehmigung erlaubt.
- Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte ist ausgeschlossen.
- Die Nutzung ist nur unter eindeutiger Nennung des Fotografen als Urheber zulässig.
V. Haftung
- Für Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen oder Rechte an dargestellten Objekten haftet der Fotograf nicht, es sei denn, es liegt eine entsprechende Freigabe vor.
- Lieferverzögerungen berechtigen nicht zu Schadensersatz, außer diese wurden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
- Die Haftung des Fotografen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei Verlust oder Beschädigung von Daten oder Materialien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Bereitstellung neuen Materials.
VI. Vergütung
- Es gilt das vereinbarte Honorar.
- Dieses umfasst ausschließlich die vereinbarte private Nutzung. Eine weitergehende Nutzung erfordert eine gesonderte Vereinbarung.
- Zusätzliche Auslagen wie Materialkosten, Reisekosten oder Spesen sind vom Kunden zu tragen, sofern sie nicht ausdrücklich im Honorar enthalten sind.
- Eine Aufrechnung mit Forderungen des Kunden ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen möglich.
- Wird ein vereinbarter Termin vom Kunden nicht rechtzeitig abgesagt (spätestens einen Tag vor Beginn), wird eine Ausfallpauschale in Höhe von 10 % des Auftragswertes, mindestens jedoch 25,00 € netto, fällig.
VII. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.